Navigation überspringen
Startseite
Online-Filiale
Privatkunden
Firmenkunden
Junge Kunden
Generation 50+
Wir für Sie
Online-Banking
Kontakt
Volksbank Rathenow eG
BLZ: 16091994
AGB + Sonderbedingungen | Impressum | Preiskatalog | Datenschutzhinweis | Nutzungsbedingungen | Ombudsmann | Sitemap | Formular-Center | Vermittler-Info | Offenlegungsbericht

Schufa - Sicherheit für Kunde und Bank

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

Information ist alles: Die Schufa speichert über 440 Millionen Daten von mehr als 65 Millionen Menschen. Diese Daten sind Basis für Entscheidungen zum Beispiel von Banken, Händlern oder Handy-Anbietern. Was weiß die Schufa und welche Daten gibt sie weiter?

Wer erfährt was?

Privatpersonen erfahren auf Nachfrage alles, was die Schufa über sie gespeichert hat. Vertragspartner der Schufa erhalten nur Auskunft über das, was für das der Anfrage zugrunde liegende Geschäft relevant ist, und nur bei berechtigtem Interesse. Die Schufa informiert sowohl über positive als auch über negative Merkmale. Informationen über Kundenbeziehungen zu anderen Vertragspartnern werden nicht weitergegeben.

Gesetzliche Verpflichtung zur Auskunft

In bestimmten Fällen ist die Schufa gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Das gilt zum Beispiel bei Anfragen von Staatsanwaltschaften, die sich auf die Strafprozessordnung berufen, oder gegenüber Finanzämtern, die durch die Abgabenordnung ein Recht auf bestimmte Informationen haben. Über derartige Anfragen erhalten die Betroffenen selbst nur Auskunft von der jeweiligen abfragenden Behörde.

Scoring

Neben Zahlen und Fakten sind auch Score-Werte Teil der Information, die die Schufa erteilt. Der Score-Wert soll die Kreditwürdigkeit einer Person anzeigen. Er wird aus allen Daten ermittelt, die über diese Person gespeichert sind. Bei der Eigenauskunft teilt die Schufa den Basis-Score-Wert für die allgemeine Kreditwürdigkeit mit. Vertragspartner erhalten auf Anfrage den Branchen-Score-Wert einer Person, der das Ausfall-Risiko bezogen auf ihre Branche angibt.