
Neue Regelung für Lohnsteuer-Abzug
Faktor-Verfahren für Ehegatten
Ab 2010 können sich verheiratete Arbeitnehmer einen „Faktor“ auf ihrer Lohnsteuer-Karte eintragen lassen. Dann werden steuerentlastende Vorschriften direkt beim Lohnsteuer-Abzug bei der Gehalts-Abrechnung berücksichtigt.
Das neue Verfahren
Ab 2010 können Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, für den Lohnsteuer-Abzug das neue Faktor-Verfahren nutzen: Statt der Steuerklassen-Kombinationen III und V oder IV und IV wählen sie die Kombination „IV und IV mit Faktor“. Dann berücksichtigt das Finanzamt direkt beim Lohnsteuer-Abzug, was sich sonst bei der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung steuerentlastend auswirkt.Die Vorteile des Faktor-Verfahrens
- Steuerentlastende Abzüge werden bereits beim Lohnsteuer-Abzug berücksichtigt, insbesondere der Grundfreibetrag.
- Sie vermeiden Nachzahlungen bzw. Einkommensteuer-Vorauszahlungen, die bei der Steuerklassen-Kombination III/V auftreten können.
- Die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens wird ebenfalls direkt beim Lohnsteuer-Abzug berücksichtigt.
