Startseite
Privatkunden
Firmenkunden
Junge Kunden
Wir für Sie
Magazin
Kontakt
Volksbank Rathenow eG
BLZ: 16091994
AGB + Sonderbedingungen | Impressum | Preiskatalog | Datenschutzhinweis | Nutzungsbedingungen | Ombudsmann | Sitemap | Übersicht Rechner | Formular-Center | Vermittler-Info | Offenlegungsbericht

Neue Regelung für Lohnsteuer-Abzug

Faktor-Verfahren für Ehegatten

Ab 2010 können sich verheiratete Arbeitnehmer einen „Faktor“ auf ihrer Lohnsteuer-Karte eintragen lassen. Dann werden steuerentlastende Vorschriften direkt beim Lohnsteuer-Abzug bei der Gehalts-Abrechnung berücksichtigt.

Das neue Verfahren

Ab 2010 können Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, für den Lohnsteuer-Abzug das neue Faktor-Verfahren nutzen: Statt der Steuerklassen-Kombinationen III und V oder IV und IV wählen sie die Kombination „IV und IV mit Faktor“. Dann berücksichtigt das Finanzamt direkt beim Lohnsteuer-Abzug, was sich sonst bei der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung steuerentlastend auswirkt.

Die Vorteile des Faktor-Verfahrens

  • Steuerentlastende Abzüge werden bereits beim Lohnsteuer-Abzug berücksichtigt, insbesondere der Grundfreibetrag.
  • Sie vermeiden Nachzahlungen bzw. Einkommensteuer-Vorauszahlungen, die bei der Steuerklassen-Kombination III/V auftreten können.
  • Die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens wird ebenfalls direkt beim Lohnsteuer-Abzug berücksichtigt.

Faktor wird auf Lohnsteuer-Karte eingetragen

Der Faktor wird auf formlosen Antrag vom zuständigen Finanzamt ermittelt und auf der Lohnsteuer-Karte eingetragen. Dafür müssen die Ehegatten die jeweils erste Lohnsteuer-Karte bei ihrem Finanzamt vorlegen. Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und Arbeitslohn beziehen.

Online berechnen

Ob sich das Faktor-Verfahren auch für Sie lohnt, können Sie mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen online herausfinden.